Blitz- & Überspannungsschutz
Blitze schlagen auch dort ein, wo keine Blitzschutzanlagen vorgeschrieben sind. Und was in Österreich für öffentliche Gebäude und Versammlungsstätten verlangt wird, ist auch gut für private Bauten.
Der Blitz fragt nicht nach Bauvorschriften. Jeder Besitzer von Wohn-, Büro-, Laden- und landwirtschaftlichen Gebäuden sowie die meisten Inhaber von Industriebetrieben sind also selbst für den Blitzschutz verantwortlich. Und aktiver Blitzschutz ist allemal so sinnvoll wie passiver Versicherungsschutz.
Überspannungs-Schutzmaßnahmen sind Teils eines Gesamtschutzkonzeptes elektrischer Anlagen. Die höchste Priorität in diesem Schutzkonzept haben die Maßnahmen zum Personenschutz. Der Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtungen muss deshalb so erfolgen, dass sowohl unter Betriebs- als auch unter Fehlerbedingungen des Netzes oder Überspannungs-Schutzeinrichtung die Personenschutzmaßnahmen voll funktionsfähig bleiben.
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